Corona Konzept für den Schießsport im Schützenhaus

Dieses Konzept ist gültig ab dem 30.08.2021

Für alle Sportlerinnen und Sportler im Schützenhaus des Schützenverein Gümmer gilt:

1. Das Schützenhaus darf nur ohne Corona- oder erkältungstypische Symptome betreten werden / und entweder nur mit einem negativen Schnelltest (nicht älter als 24h), einem gültigen Genesenennachweis oder mit einem Nachweis der vollständigen Impfung! Bei einer positiven Testung ist die Sportleitung unverzüglich zu informieren.

2. Nach Betreten des Schützenhauses ist unverzügliches Händewaschen Pflicht! Es ist im gesamten Schützenhaus der Mindestabstand von 2m zwischen Schützen, Trainer und Aufsicht einzuhalten (Ausnahme eigener Hausstand).

3. Alle anderen Räume (z. B.: Aufenthaltsraum, WC) dürfen unter Einhaltung der Abstandsregelung (2.) und der Schießstandordnung verwendet werden.

4. Zeitgleich dürfen sich im Schützenhaus Personen gemäß der aktuellen Corona Verordnung Niedersachsen aufhalten. Dies ist abhängig von der Inzidenz der Region Hannover. Nachweislich vollständig geimpfte und genesene Personen zählen nicht dazu (Gemäß § 6 und Nachweis gemäß § 2 Nr. 3 - 5 SchAusnahmV).

5. Jede Person muss sich in der Luca-App registrieren oder in die Anwesenheitsliste eintragen.

6. Das Büro darf nur vom Aufsichtspersonal betreten werden!

7. Im gesamten Schützenhaus ist während des Aufenthaltes ein medizinischer Mund- Nasenschutz (Maske) zu tragen. Jeder Schütze und jeder Besucher des Schützenhauses ist für seine persönliche Schutzbekleidung z.B. Maske, ggf. Handschuhe, selber zuständig. Beim Schießen am Stand ist das Tragen einer Maske nicht notwendig.

8. Es sind im Luftdruck- und KK-Bereich alle Stände geöffnet. Nach jedem Schießdurchgang mit einem vereinseigenen Sportgerät muss dieses gereinigt werden
(10.).

9. Während des Trainings wird der Schießstand jede halbe Stunde für 10min gelüftet (Durchzug Parkplatz zu KK-Stand). Zuständig sind die jeweils eingeteilten Aufsichten. Häufig genutzte Flächen (Türgriffe, Taster, Lichtschalter) sind regelmäßig zu desinfizieren.

10. Eine Reinigung der vereinseigenen Sportgeräte erfolgt nur mit einer milden Seifenlauge! (Schärfere Mittel können die Sportgeräte beschädigen, Verursacher haften bei Schäden!). Jeder Sportler ist für die Reinigung selber zuständig!